Der coin.ink Steuerbericht ist derzeit ausschließlich für Deutschland und die deutsche Rechtsprechung ausgelegt. In Ländern wie Österreich werden unsere Berichte auch regelmäßig für die Steuererklärung genutzt. Hier ist aber zu beachten, dass in Österreich eine andere Freigrenze (440 Euro) für Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen herrscht.